Update vom 16.12.2020

Werte Familien unserer Kita „Onkel Uhu“, der freien Grundschule sowie des Hortes unserer freien Grundschule,

seit heute gilt der strengere Lockdown in unserem Land. Wie wir an den heutigen Infektions- und vor allem Todeszahlen ablesen können, scheint dieser auch bitter nötig, um insbesondere eine flächendeckende Überlastung unserer medizinischen Einrichtungen zu vermeiden. Wie man heute ebenfalls mehreren Pressemitteilungen entnehmen kann, gibt es diese Überlastung bereits in mehreren Regionen z. B. unseres Nachbarbundeslandes Sachsen. Uns bleibt also nur zu hoffen, dass diese Zahlen nun in der Folge sich wieder Stabilisieren oder am Besten absinken. Das wird aber sicherlich noch einige Tage dauern. Daher möchte ich Sie, über das weitere Vorgehen kurz informieren.

Gestern, 15.12.2020 veröffentlichte unser Bundesland eine 9. Eindämmungsverordnung. Die wichtigsten Auszüge finden Sie im Anhang der Elterninformationsmail bzw. auf unserer Homepage www.krea-halle.de. Darin werden folgende Maßnahmen beschrieben:

Ab heute, 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 gelten die Regelungen der 9. Eindämmungsverordnung.
Vom 16.12.-18.12.2020 sollen sowohl Kita- als auch Grundschulkinder wenn möglich zu Hause betreut werden. Die angebotene Notbetreuung wird aber an keine konkreten Vorgaben gebunden.
Ab 21.12.2020 (für uns also ab 07.01.2021, da nach dem 18.12. unserer Einrichtungen aufgrund der Betriebsferien geschlossen sind), müssen Eltern für den Anspruch auf eine Notbetreuung einen Arbeitgebernachweis vorlegen, nach dem sie einer Arbeitsstelle der sogenannten kritischen Infrastruktur ausüben („systemrelevante Berufe“). Ohne den Nachweis ist eine Notbetreuung ihres Kindes ausgeschlossen! Ausnahmen gibt es lediglich für Familien, die durch das Jugendamt begleitet werden oder besondere pädagogische Erfordernisse vorliegen. Auch hier bedarf es jedoch einer entsprechenden Beantragung ihrerseits im Vorfeld. Wir sind gehalten, diese Regelungen sehr streng umzusetzen. Die Vorlage des Nachweises der Notbetreuung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitsgeber finden Sie ebenfalls im Anhang oder auf unserer Homepage.
 

Ich möchte ungern spekulieren und den „Teufel an die Wand malen“. Ich denke, wir alle sollten uns aber darauf einstellen, dass sich auch über den 10.01.2021 hinaus strenge Einschränkungen notwendig sein werden. Details werden wir aber voraussichtlich erst am 05.01.2021 erhalten. Bis dahin kann ich Sie nur alle bitten, sich streng an den Grundsatz „Wir bleiben zu Hause.“ und entsprechende Kontaktbeschränkungen zu halten. Wir sind es zwar sicherlich alle ein wenig leid, diszipliniert zu sein, aber es geht um den Schutz von Risikopatienten im Besonderen und von uns Allen im Allgemeinen. Die Meldungen über den Impfstoff lassen mich zwar hoffen, dass wir in nicht unendlicher Entfernung mit einer Normalisierung unseres Lebens rechnen können. Ich mache mir aber nichts vor, ich kann mir im Moment nur schwer vorstellen, dass es diese Normalisierung im Winterzeitraum geben wird. Ich lasse mich natürlich gerne überraschen.

Als Träger steht Ihnen unser Büromanagement noch bis Freitag, 18.12.2020 von 07:00 – 16:00 Uhr zur Verfügung. Gerne können Sie sich jederzeit auch per Mail an uns wenden. Sollten wir mehr Informationen haben, werde ich mich wieder an Sie wenden.

Ich hoffe nun vorerst, Sie können sich trotzdem ein wenig auf Weihnachten einstimmen und freuen sich hoffentlich so wie ich auf ein Jahr 2021, welches als das Jahr in die Geschichte eingehen wird, in dem die Menschheit die Pandemische Lage im Zuge der Corona-Erkrankung hinter sich lassen konnte. Ich wünsche Ihnen daher einige besinnliche Stunden im (kleinen) Kreise Ihrer Liebsten.

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Mit freundlichen Grüßen

Jan Förster

Geschäftsführer

Erste Kreativitätsschule Sachsen-Anhalt e. V.

Max-Liebermann-Str. 4

06124 Halle

Telefon: 0345/29795-18

Fax: 0345/29795-15

Mail: foerster@krea-halle.de

www.krea-halle.de