Kinderschutz

Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern“.

Bei der Umsetzung unserer Arbeit heißt das, schon beim Aufnahmegespräch mit den Eltern genau zuzuhören und hinzusehen. Hier beginnt bereits der Kinderschutz!

Besonderheiten in der Entwicklung des Kindes, Familiensituation, Vorstellungen der Eltern in den Bereichen Erziehung, Ernährung, Förderung, Tagesabläufe u.a., werden bereits im Vorfeld besprochen. Somit können sich alle Beteiligten einen ersten Eindruck von der Gesamtsituation machen und den Grundstein für eine optimale Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes legen.

Wir verstehen uns als Familien -ergänzende und –unterstützende Institution und wollen die Eltern aktiv bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechtes und ihrer Erziehungsverantwortung begleiten. Dies geschieht vor allem durch regelmäßige Information, Entwicklungsgespräche, Beratung und Hilfsangebote. Durch intensive Beobachtung der Kinder und regelmäßigen Austausch mit den Eltern können Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten frühzeitig erkannt und im Kontext mit den Eltern nach professioneller und koordinierter Hilfe gesucht werden. In besonderen Fällen, ziehen wir den ASD zu Rate.

Alle Kinder unserer Einrichtung werden unter Berücksichtigung ihrer Entwicklung aktiv in die Gestaltung des Alltags mit einbezogen. Uns ist es wichtig, die Kinder in dem zu bestärken, was sie können und sie zu befähigen, selbstbewusst und vertrauensvoll miteinander umzugehen. Wir sind dabei Partner der Kinder und begegnen ihnen auf Augenhöhe. Regelmäßige Fallbesprechungen im Team, Fortbildungen sowie der Austausch mit Kooperationspartnern helfen uns, unserem Schutzauftrag und somit den Anforderungen des neuen Kinderschutzgesetzes gerecht zu werden. Verfahrensablauf und Informationswege sind im hausinternen Leitfaden „Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“ zusammengefasst.