Zur Information für die Eltern unserer freien Grundschule

Zusatz vom 23.04.2021

Für die 4. Klassen gibt es täglichen wechselnden Unterricht in Gruppen (Wechselunterricht). Den Kindern ist die Gruppeneinteilung bekannt. Kinder der 4. Klassen, welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, können täglich kommen.

Die bisherigen Zeiten (Beginn und Ende) ändern sich für alle Klassenstufen nicht.

Die Testtage bleiben vorerst Montag und Mittwoch; für die 4. Klassen Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag, je nach Gruppe. Bitte denken Sie an den Testtagen an die notwendigen Nachweise, sofern Ihr Kind nicht am Selbsttest in der Schule teilnimmt.

Bitte denken Sie an die Bestellung bzw. Abbestellung des Mittagessens.

Allgemeine Informationen des MB zur Unterrichtsorganisation nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes finden Sie hier: https://mb.sachsen-anhalt.de/

Liebe Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Elterninfo 22.04.2021

Liebe KREA-Eltern,

der Bundestag hat gestern die vieldiskutierte Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dies wird auf die Schulöffnungen erheblichen Einfluss haben, den wir aber heute noch nicht kennen.

Deshalb vorsorglich die Information, dass die Schule ab Montag, dem 26. April geschlossen sein könnte.

Obwohl mehrfach angemahnt, enthält die geltende Eindämmungsverordnung keine Aussagen, wer in diesem Fall Anspruch auf Notbetreuung hat. Hier orientieren wir uns an den Aussagen des Landesschulamtes:

„Die Elfte Eindämmungsverordnung enthält keine Regelungen, welcher Personenkreis Anspruch auf eine Notbetreuung hat. Soweit ein Runderlass des MB zum Schulbetrieb eine Notbetreuung vorsieht, entscheiden Sie bitte zur Herstellung einer möglichst hohen Gleichbehandlung analog von § 11 Abs. 4, 5 und 6 der 9. EDVO.“ (Mail LSchA, 06.04.2021)

Die besagte 9. Eindämmungsverordnung finden Sie anbei. Wenn Sie in im Fall der Schulschließung eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, benötigen Sie eine neue schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten oder bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft gem. §11 (5) und (6) der 9. Eindämmungsverordnung (deshalb auch diese Vorabmail). Das entsprechende Formular finden Sie anbei und auf unserer Homepage.

Bitte teilen Sie uns im Falle einer Schulschließung bis Sonntag, 18:00 Uhr per Mail (info@krea-halle.de) mit, ob Ihr Kind eine Notbetreuung in Anspruch nehmen muss.

Auch in der Notbetreuung gilt, dass nur Personen Zugang haben, welche über einen aktuellen negativen Corona-Test verfügen. Hier gibt es nach wie vor drei Möglichkeiten:

- Selbsttest in der Schule mit Einverständniserklärung,

- Aktueller medizinischer Testnachweis (Arzt, Apotheke, Testzentrum),

- Aktueller Selbsttest mit Selbstauskunft.

In der kommenden Woche verwenden wir die Tests derselben Hersteller, wie in dieser Woche („LUNGENE“ und „ANBIO“). Die Produktinformationen hatten wir Ihnen in den vorherigen Mails zur Kenntnis gegeben.

Sobald wir über gesicherte Kenntnisse verfügen, informieren wir Sie umgehend.

Liebe Grüße (wir können auch nichts dafür…) und bleiben Sie gesund!

Ihr KREA-Team

Autor: Michael Arndt